{"id":119,"date":"2016-01-21T11:55:40","date_gmt":"2016-01-21T10:55:40","guid":{"rendered":"http:\/\/tcnidda.de\/?page_id=119"},"modified":"2023-03-30T08:27:27","modified_gmt":"2023-03-30T07:27:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.tcnidda.de\/?page_id=119","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>des Tennisclubs 1971 Nidda e. V.<\/p>\n<div>\n<p>Fassung vom 30. M\u00e4rz 2023<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTennisclub 1971 Nidda e.V.\u201c Er hat seinen Sitz in 63667 Nidda und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg unter der Nummer 2014 eingetragen.<\/p>\n<div>(2) Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. und seinen zust\u00e4ndigen Verb\u00e4nden.<br \/>\n(3) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>\n(4) Zweck des Vereins ist die Pflege und F\u00f6rderung des Sports, insbesondere des Tennissports. Mit Vorrang soll die Jugend f\u00fcr den Tennissport gewonnen und unterst\u00fctzt werden.<br \/>\n(5 ) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<strong>\u00a7 2 Vereinsmittel<\/strong><br \/>\n(1) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden..<br \/>\n(2) Mitglieder und Vorstandsmitglieder erhalten mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentsch\u00e4digung, die der Vorstand nach Ma\u00dfgabe einer Entsch\u00e4digung im Sinne des \u00a73 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) beschlie\u00dfen kann, keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br \/>\n(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch<br \/>\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n(4) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das nach Begleichung aller Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen an die Stadt Nidda mit der Ma\u00dfgabe, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige (insbesondere sportliche), mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n<\/strong>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitglieder<\/strong><br \/>\nArten der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>(1) Der Club besteht aus:<br \/>\n-Ehrenmitgliedern<br \/>\n-aktiven Mitgliedern<br \/>\n-f\u00f6rdernden (passiven) Mitgliedern<br \/>\n-jugendlichen Mitgliedern<br \/>\n(2) Mitglieder k\u00f6nnen auf Grund langj\u00e4hriger Verdienste oder au\u00dfergew\u00f6hnlicher Leistungen auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von Beitragszahlungen befreit.<br \/>\n(3) Aktive Mitglieder sind Personen, die zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>\n(4) F\u00f6rdernde Mitglieder betreiben aktiv keinen Tennissport, sie nehmen ansonsten jedoch aktiv am Vereinsleben teil und unterst\u00fctzen die Zwecke des Vereins.<br \/>\n(5) Jugendliche Mitglieder sind Personen, die zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Mitglied des Clubs kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann dem Antragsteller ohne Angabe von Gr\u00fcnden mitgeteilt werden.<br \/>\n(2) Bei Jugendlichen unter 18 Jahren oder in der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkten Personen bedarf es der Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.<br \/>\n(2) Der freiwillige Austritt muss schriftlich an den Vorstand des Clubs erfolgen. Er ist nur unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Quartals m\u00f6glich. Der Vorstand kann unter bestimmtem Umst\u00e4nden Ausnahmen von dieser Frist zulassen.<br \/>\n(3) Bei Minderj\u00e4hrigen oder in der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkten Personen ist die Zustimmung<br \/>\nder\/des gesetzlichen Vertreter\/s erforderlich.<br \/>\n(4) Der Austritt gilt erst als erfolgt, wenn der Austretende s\u00e4mtlichen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Club nachgekommen ist.<br \/>\n(5) Der Ausschluss aus dem Verein ist zul\u00e4ssig:<br \/>\n&#8211; bei Nichterf\u00fcllung der Zahlungsverpflichtung trotz zweimaliger Mahnung an die\u00a0zuletzt bekannte Adresse<br \/>\n&#8211; bei grobem Versto\u00df gegen die Satzung<br \/>\n&#8211; bei massivem unsportlichen und unkameradschaftlichen Verhalten<br \/>\n&#8211; bei gr\u00f6blicher Beeintr\u00e4chtigung des Ansehens des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten\u00a0innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereinslebens<br \/>\n(6) \u00dcber einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit 2\/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, nachdem dem betroffenen Mitglied rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt worden ist.<br \/>\n(7) Dem Ausgeschlossenen steht die Berufung innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids an die n\u00e4chste Mitgliederversammlung zu. Bei Widerspruch entscheidet diese in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Bis zu deren Entscheidung ruhen s\u00e4mtliche Rechte des betroffenen Mitglieds.<br \/>\n(8) Ein Ausschlie\u00dfungsantrag kann von jedem Mitglied gestellt werden.<br \/>\n(9) Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte an dem Club. Verbindlichkeiten ausgeschlossener Mitglieder bleiben bestehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Rechte der Mitglieder<\/strong><br \/>\n(1) Ehrenmitglieder und aktive Mitglieder:<br \/>\nEhrenmitglieder und aktive Mitglieder haben das Recht, die Tennispl\u00e4tze und die sonstigen Einrichtungen im Rahmen der vom Vorstand festgesetzten Spiel- und Nutzungsordnungen zu benutzen<br \/>\nSie besitzen das aktive und passive Wahlrecht.<br \/>\nSie haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten. Antr\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen dem Vorstand drei Wochen vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden.<br \/>\nEine \u00dcbertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.<br \/>\n(2) F\u00f6rdernde Mitglieder<br \/>\nMit Ausnahme der Aus\u00fcbung des Tennissports haben sie die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder<br \/>\n(3) Jugendliche<br \/>\nJugendliche Mitglieder haben das Recht, die Tennispl\u00e4tze und die sonstigen Einrichtungen im Rahmen der vom Vorstand festgesetzten Spiel- und Nutzungsordnungen zu benutzen.<br \/>\nBis zum 16. Lebensjahr besitzen sie weder Stimm- noch Wahlrecht. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres d\u00fcrfen Jugendliche an Wahlen teilnehmen und Vorstands\u00e4mter mit Ausnahme die des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes (Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB) \u00fcbernehmen. Eine Vertretung der Jugendlichen durch ihre Eltern bei Wahlen oder Abstimmungen ist nicht statthaft. Allen Jugendlichen steht das Rede- und Anwesenheitsrecht in den Mitgliederversammlungen zu. Bei der Wahl des 2. Jugendwartes, der ausschlie\u00dflich von den Jugendlichen selbst gew\u00e4hlt wird, besitzen alle Jugendliche das aktive Wahlrecht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Pflichten der Mitglieder<\/strong><br \/>\n(1) Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich, die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu befolgen.<br \/>\n(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.<br \/>\n(3) Die Mitglieder haben m\u00fcndliche Anweisungen des Vorstandes oder dessen Beauftragten zu befolgen. Eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beaufsichtigung der auf der Anlage befindlichen Kindern obliegt den gesetzlichen Vertretern oder deren Beauftragten. Entsprechendes gilt f\u00fcr Tierhalter. Eine Haftung \u00fcbernimmt der Verein nicht.<br \/>\n(4) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend \u00fcber \u00c4nderungen in ihren pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen schriftlich zu informieren.<br \/>\nDazu geh\u00f6rt insbesondere:<br \/>\n&#8211; die Mitteilung von Anschriften\u00e4nderungen<br \/>\n&#8211; \u00c4nderung der Bankverbindung<br \/>\n&#8211; Mitteilung von pers\u00f6nlichen Ver\u00e4nderungen, die f\u00fcr das Beitragswesen relevant sind<br \/>\n(z.B. &#8211; Beendigung der Schulausbildung, etc.)<br \/>\n(5) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen \u00c4nderungen nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und k\u00f6nnen diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Auf Vorschlag des Vorstandes werden die Betr\u00e4ge von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.<br \/>\n(2) Die Beitr\u00e4ge werden im Bankeinzugsverfahren mittels Lastschrift eingezogen.<br \/>\n(3) Bei minderj\u00e4hrigen Mitgliedern haftet der gesetzliche Vertreter dem Verein gegen\u00fcber gesamtschuldnerisch f\u00fcr die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.<br \/>\n(4) Der Vorstand hat das Recht, Beitr\u00e4ge auf Antrag zu stunden, zu erm\u00e4\u00dfigen oder zu erlassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind<br \/>\n&#8211; die Mitgliederversammlung<br \/>\n&#8211; der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Die Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliederversammlung nimmt insbesondere die Vorstands-, Gesch\u00e4fts- und Kassenberichte entgegen und beschlie\u00dft \u00fcber die Entlastung des Vorstandes.<br \/>\n(2) Sie beschlie\u00dft die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge und entscheidet \u00fcber die Einf\u00fchrung und den Umfang einer Aufnahmegeb\u00fchr.<br \/>\n(3) Sie w\u00e4hlt die Mitglieder des Vorstandes (mit Ausnahme des 2. Jugendwartes) und der Kassenpr\u00fcfer.<br \/>\n(4) Sie entscheidet \u00fcber eine Aufl\u00f6sung des Clubs.<br \/>\n(5) Allj\u00e4hrlich ist vom Vorstand im ersten Jahresdrittel eine ordentliche Mitgliederversammlung \u2013 Jahreshauptversammlung \u2013 einzuberufen.<br \/>\n(6) Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Das Erfordernis der schriftlichen Form ist auch erf\u00fcllt, wenn die Einladung in elektronischer Form gem. \u00a7126a BGB erfolgt. Der Fristenlauf beginnt mit dem Zugang der Einladung beim Vereinsmitglied.<br \/>\n(7) Vorliegende Antr\u00e4ge sind im Wortlaut bekannt zu geben<br \/>\n(8) Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag weitere Punkte zur Beratung und Beschlussfassung, sofern dies keine \u00c4nderung der Satzung zur Folge hat, mit einfacher Stimmenmehrheit zulassen.<br \/>\n(9) Jede satzungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist f\u00fcr alle auf der Tagesordnung stehenden Punkte beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n(10) Beschl\u00fcsse haben, wenn kein Zeitpunkt bestimmt wird, sofort bindende Kraft und sind in ein Protokollbuch einzutragen.<br \/>\n(11) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, bei dessen Verhinderung von einem vom Vorstand bestimmten Mitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, so bestimmt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit den Leiter.<br \/>\n(12) Der Versammlungsleiter \u00fcbt in der Mitgliederversammlung das Hausrecht aus. Er bestimmt<br \/>\nalleine den Gang der Verhandlungen. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar.<br \/>\n(13) Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n(13) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechts\u00fcbertragungen sind nicht gestattet.<br \/>\n(14) Abstimmungen erfolgen in der Regel offen per Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds kann die Versammlung jedoch mit einfacher Mehrheit geheime Wahl beschlie\u00dfen.<br \/>\n(15) Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen bleiben unber\u00fccksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br \/>\n(16) Antr\u00e4ge, die eine Satzungs\u00e4nderung beinhalten, bed\u00fcrfen einer 3\/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie m\u00fcssen den Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut vorgelegt werden.<br \/>\n(17) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen werden nach Ermessen des Vorstandes einberufen.<br \/>\n(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder unter schriftlicher Angabe der Gr\u00fcnde (Tagesordnung) dies beantragen. Der Vorstand muss auf Verlangen der Antragsteller die Anzahl der Stimmberechtigten mitteilen und die Versammlung innerhalb einer Frist von vier Wochen einberufen.<br \/>\n(3) Angelegenheiten, die in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und verabschiedet wurden, k\u00f6nnen nicht im gleichen Jahr erneut Anlass einer weiteren au\u00dferordentlichen Versammlung sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Vorstand<\/strong><br \/>\nZusammensetzung des Vorstandes<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<br \/>\n1. Vorsitzender<br \/>\n2. Vorsitzender<br \/>\n1. und 2. Schriftf\u00fchrer<br \/>\nKassenwart<br \/>\n1.und 2. Sportwart<br \/>\n1. und 2. Jugendwart<br \/>\nPressewart<br \/>\nVeranstaltungsleiter<br \/>\nTechnischer Leiter<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Gesetzliche Vertretung<\/strong><br \/>\nVorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassenwart und 1.Schriftf\u00fchrer Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Der 1. und 2.Vorsitzende sind allein vertretungsberechtigt, Kassenwart und Schriftf\u00fchrer gemeinsam mit einem der beiden Vorsitzenden..<br \/>\nDer Vorstand ist in der Vertretung nach au\u00dfen unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Wahl und Sitzungen des Vorstandes<\/strong><br \/>\n(1) Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig, jedoch bleibt der Vorstand nach Ablauf seiner Amtsperiode bis zur Wahl des neuen Vorstandes oder seiner Wiederwahl im Amt.<br \/>\n(2) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende der Amtszeit aus, k\u00f6nnen die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein Vereinsmitglied f\u00fcr die Dauer der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds f\u00fcr den Vorstand kooptieren oder dessen Aufgaben einem anderen Vorstandsmitglied \u00fcbertragen.<br \/>\n(3) K\u00f6nnen Funktionen nicht besetzt werden, sind Doppelfunktionen (Personalunion) m\u00f6glich, solange die Zahl der Vorstandsmitglieder \u00fcber der H\u00e4lfte der vorgesehenen Anzahl liegt.. Ausgeschlossen ist die Besetzung des 1. und 2. Vorsitzenden sowie die eines Vorsitzenden und des Kassenwartes durch eine Person.<br \/>\n(4) Die Funktion des Veranstaltungsleiters und des Technischen Leiters kann von einem Team wahrgenommen werden.<br \/>\n(5) Sitzungen des Vorstandes finden nach Bedarf oder auf Verlangen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern statt. Die Einberufung hierzu kann fernm\u00fcndlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die Tagesordnung muss nicht vorab mitgeteilt werden.<br \/>\n(5) Der Vorstand ist bei der Anwesenheit von mehr als der H\u00e4lfte seiner Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nEr entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des ersten, oder bei dessen Verhinderung, das des zweiten Vorsitzenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a716 Aufgaben des Vorstandes<\/strong><br \/>\n(1) Dem Vorstand obliegt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung f\u00fcr den Verein, insbesondere die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<br \/>\n(2) Der Vorstand hat in der Mitgliederversammlung einen allgemeinen Jahresbericht und eine Jahresabrechnung zur Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<p><strong>\u00a717 Pflichten der Vorstandsmitglieder<\/strong><br \/>\n(1) Der 1.Vorsitzende leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen. Im Verhinderungsfall wird er vom 2. Vorsitzenden vertreten.<br \/>\n(2) Der Kassenwart hat die gesamte Kassenverwaltung zu leiten.<br \/>\n(3) Die Sportwarte haben den ganzen Spielbetrieb zu \u00fcberwachen und zu leiten.<br \/>\n(4) Die Jugendwarte sind f\u00fcr den gesamten Spielbetrieb der jugendlichen Mitglieder verantwortlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Jugend des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann der Jugend das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins einger\u00e4umt werden.<br \/>\n(2) In diesem Fall gibt sich die Jugend eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Vorstandes bedarf. Die Jugend entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<\/p>\n<p><strong>\u00a719 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nDie Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen in schriftlicher Form vorliegenden Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Kassenf\u00fchrung die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20 Datenschutz<\/strong><br \/>\n(1) Der Verein verarbeitet zur Erf\u00fcllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und des Zwecks des Vereins personenbezogene Daten und Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachbezogene Verh\u00e4ltnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden dar\u00fcber hinaus gespeichert, \u00fcbermittelt und ver\u00e4ndert.<br \/>\n(2) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und \u00dcbermittlung ihrer personenbezogenen Daten und der Ver\u00f6ffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien im Rahmen der Erf\u00fcllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.<br \/>\n(3) Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft \u00fcber seine gespeicherten Daten, deren Empf\u00e4nger<br \/>\nund den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung im Falle der Unrichtigkeit, L\u00f6schung oder Sperrung seiner Daten.<br \/>\n(4) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gel\u00f6scht.<\/p>\n<p><strong>\u00a721 Haftung<\/strong><br \/>\nDer Verein haftet \u00fcber die bestehende Versicherung hinaus nicht gegen\u00fcber seinen Mitgliedern oder Dritten f\u00fcr die beim Sportbetrieb oder bei anderen Anl\u00e4ssen eintretenden Unf\u00e4lle, Sachbesch\u00e4digungen oder Diebst\u00e4hle auf dem Vereinsgel\u00e4nde oder bei ausw\u00e4rtigen Veranstaltungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a722 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Die Aufl\u00f6sung des Clubs kann nur auf einer mindestens vier Wochen vorher einzuberufenden Mitgliederversammlung erfolgen. Diese Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. F\u00fcr die Aufl\u00f6sung ist eine \u00be-Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen.<br \/>\n(2) Kommt eine Mehrheit nicht zustande, ist unverz\u00fcglich gem\u00e4\u00df Absatz 1, Satz 1 eine weitere<br \/>\nVersammlung einzuberufen. Zum Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Clubs gen\u00fcgt eine \u00be-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<div>(3) Die Abwicklung der Vereinsgesch\u00e4fte geschieht durch den Vorstand, der bis zur beendeten Abwicklung im Amt verbleibt.<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Tennisclubs 1971 Nidda e. V. Fassung vom 30. M\u00e4rz 2023 \u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTennisclub 1971 Nidda e.V.\u201c Er hat seinen Sitz in 63667 Nidda und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Friedberg unter der Nummer 2014 eingetragen. (2) Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. und seinen zust\u00e4ndigen Verb\u00e4nden. (3) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. (4) Zweck des Vereins ist die Pflege und F\u00f6rderung des Sports, insbesondere des Tennissports. Mit Vorrang soll die Jugend f\u00fcr den Tennissport gewonnen und unterst\u00fctzt werden. (5 ) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.\u00a7 2 Vereinsmittel (1) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.. (2) Mitglieder und Vorstandsmitglieder erhalten mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentsch\u00e4digung, die der Vorstand nach Ma\u00dfgabe einer Entsch\u00e4digung im Sinne des \u00a73 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) beschlie\u00dfen kann, keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. (4) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das nach Begleichung aller Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen an die Stadt Nidda mit der Ma\u00dfgabe, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige (insbesondere sportliche), mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. \u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. \u00a7 4 Mitglieder Arten der Mitgliedschaft (1) Der Club besteht <a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.tcnidda.de\/?page_id=119\">Continue Reading &#8594;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_mc_calendar":[],"footnotes":""},"class_list":["post-119","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/119","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=119"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/119\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1798,"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/119\/revisions\/1798"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.tcnidda.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=119"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}